Inhaltsverzeichnis
279
§ 123 Abs. 1 nennt 4 geschützte Bereiche als mögliche Tatobjekte:
Definition
Definition: Wohnung
Die Wohnung ist der Inbegriff von Räumlichkeiten, die Personen als Unterkunft dienen einschließlich der dazu gehörenden Nebenräume wie Treppenhaus, Keller etc.Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht BT I Rn. 554
Zur Wohnung gehören bei § 123 Abs. 1 auch bewegliche Räumlichkeiten wie Campingbusse und Zelte. Ob offene Zubehörflächen wie nicht eingehegte Fahrrad-Abstellplätze oder Vorgärten zur Wohnung gehören, ist streitig. Sofern sie einen erkennbaren Zusammenhang mit der Wohnung aufweisen, will die h.M.Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht BT I Rn. 554 sie als Teil der Wohnung ansehen, eine andere Auffassung sieht sie als Sonderfall des befriedeten Besitztums an.Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben/Schnittenhelm § 123 Rn. 6 So oder so sind sie über § 123 geschützt, so dass Sie die Frage in der Klausur an dieser Stelle nicht groß zu problematisieren brauchen.
Definition
Definition: Geschäftsräume
Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die bestimmungsgemäß für gewerbliche, künstlerische oder wissenschaftliche oder ähnliche Zwecke verwendet werden.Jäger Strafrecht BT Rn. 255
Definition
Definition: Befriedetes Besitztum
Ein befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, welches durch zusammenhängende nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren wie z.B. Mauern, Zäunen, Hecken usw. in äußerlich erkennbarer Weise gegen willkürliches Betreten gesichert ist.Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht BT I Rn. 557
Zum befriedeten Besitztum gehören leerstehende, zum Abbruch bestimmte aber noch mit Fenster und Türen versehene und damit abgeschlossene Häuser, Friedhöfe, Scheunen, Lagerplätze.
Abgeschlossene, zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmte Räume sind Busse und Züge, Gerichtssäle, Klassenzimmer, Behördenräume usw.