Inhaltsverzeichnis

Strafrecht Besonderer Teil 1 - 1. Tatobjekte

ZU DEN KURSEN!

Strafrecht Besonderer Teil 1

1. Tatobjekte

Inhaltsverzeichnis

279

§ 123 Abs. 1 nennt 4 geschützte Bereiche als mögliche Tatobjekte:

Definition

Hier klicken zum Ausklappen
Definition: Wohnung

Die Wohnung ist der Inbegriff von Räumlichkeiten, die Personen als Unterkunft dienen einschließlich der dazu gehörenden Nebenräume wie Treppenhaus, Keller etc.Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht BT I Rn. 554

Zur Wohnung gehören bei § 123 Abs. 1 auch bewegliche Räumlichkeiten wie Campingbusse und Zelte. Ob offene Zubehörflächen wie nicht eingehegte Fahrrad-Abstellplätze oder Vorgärten zur Wohnung gehören, ist streitig. Sofern sie einen erkennbaren Zusammenhang mit der Wohnung aufweisen, will die h.M.Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht BT I Rn. 554 sie als Teil der Wohnung ansehen, eine andere Auffassung sieht sie als Sonderfall des befriedeten Besitztums an.Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben/Schnittenhelm § 123 Rn. 6 So oder so sind sie über § 123 geschützt, so dass Sie die Frage in der Klausur an dieser Stelle nicht groß zu problematisieren brauchen.

Definition

Hier klicken zum Ausklappen
Definition: Geschäftsräume

Geschäftsräume sind Räumlichkeiten, die bestimmungsgemäß für gewerbliche, künstlerische oder wissenschaftliche oder ähnliche Zwecke verwendet werden.Jäger Strafrecht BT Rn. 255

Definition

Hier klicken zum Ausklappen
Definition: Befriedetes Besitztum

Ein befriedetes Besitztum ist ein Grundstück, welches durch zusammenhängende nicht unbedingt lückenlose Schutzwehren wie z.B. Mauern, Zäunen, Hecken usw. in äußerlich erkennbarer Weise gegen willkürliches Betreten gesichert ist.Wessels/Hettinger/Engländer Strafrecht BT I Rn. 557

Zum befriedeten Besitztum gehören leerstehende, zum Abbruch bestimmte aber noch mit Fenster und Türen versehene und damit abgeschlossene Häuser, Friedhöfe, Scheunen, Lagerplätze.

Abgeschlossene, zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmte Räume sind Busse und Züge, Gerichtssäle, Klassenzimmer, Behördenräume usw.     

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!