Inhaltsverzeichnis

Staatsorganisationsrecht - D. Das republikanische Prinzip

ZU DEN KURSEN!

Staatsorganisationsrecht

D. Das republikanische Prinzip

Inhaltsverzeichnis

67

Art. 20 Abs. 1 GG bringt zum Ausdruck, dass als weiteres wichtiges Staatsstrukturprinzip das republikanische Prinzip gilt. Dieses ist Bestandteil des Staatsnamens „Bundesrepublik Deutschland“ und unterliegt der „Ewigkeitsgarantie“ des Art. 79 Abs. 3 GG. Das republikanische Prinzip schließt die Einführung einer Monarchie aus.

Der Begriff „Republik“ bezieht sich auf das Staatsoberhaupt und verlangt, dass dieses auf begrenzte Zeit gewählt wird und absetzbar ist. Gegensatz hierzu wäre die Monarchie. Bei dieser wird die Person des Staatsoberhauptes nach spezifischen familien- und erbrechtlichen Regeln bestimmt und auf Lebenszeit bestellt. Demgegenüber wird in einer Republik das Staatsoberhaupt durch einen Legitimationsakt des Volkes berufen.

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

Das Staatsoberhaupt der BR Deutschland ist der Bundespräsident. Dieser wird gemäß Art. 54 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 GG durch die Bundesversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Eine lebenslange Amtszeit des Staatsoberhauptes, die Bestimmung des Nachfolgers durch das Staatsoberhaupt oder die Erblichkeit des Amtes wären mit dem republikanischen Prinzip unvereinbar.

Auch für die Ausgestaltung der Landesverfassungen ist das republikanische Prinzip über die Homogenitätsklausel des Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG verbindlich.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Die Einführung eines Königtums im Bundesland B als repräsentatives Staatsoberhaupt in der Landesverfassung wäre als Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 S. 1 GG verfassungswidrig und damit nichtig.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!