Gegenstand des Vertrages muss die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen sein, die § 327 Abs. 1 unter dem Begriff der digitalen Produkte zusammenfasst.
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Examensrelevante Rechtsprechung zum ZR 2025 – Teil 3
Am
12.05.2025 ab
16:00 Uhr
In diesem Gratis - Webinar setzen wir unseren Überblick zur examensrelevanten Rechtsprechung im Zivilrecht fort und schauen uns die in letzter Zeit ergangenen examensrelevanten Urteile an und lösen diese wie gewohnt klausurmäßig durch.