Inhaltsverzeichnis
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Nach § 327 Abs. 1 sind die §§ 327 ff. auf Verbraucherverträge anwendbar, welche die Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben.
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Nach § 327 Abs. 1 sind die §§ 327 ff. auf Verbraucherverträge anwendbar, welche die Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben.
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
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