Sachenrecht 2 - Verlust des unmittelbaren Besitzes

ZU DEN KURSEN!

Sachenrecht 2

Verlust des unmittelbaren Besitzes

B. Verlust des unmittelbaren Besitzes

42

§ 856 unterscheidet zwischen „Aufgabe“ der tatsächlichen Gewalt und Besitzverlust „in anderer Weise“.

Die „Aufgabe“ der tatsächlichen Gewalt erfolgt freiwillig. Dies ist aber kein rechtsgeschäftlicher Wille, so dass es hierfür nicht auf Geschäftsfähigkeit ankommt.

Palandt-Herrler § 856 Rn. 2. Der Besitzverlust „in anderer Weise“ erfolgt unfreiwillig, entweder dadurch, dass der Besitz durch einen anderen entzogen wird (z.B. Diebstahl) oder dadurch, dass der Besitzer unbewusst die tatsächliche Gewalt über die Sache verliert. Bei unfreiwilligem Verlust ist die Sache „abhandengekommen“, was einen gutgläubigen Erwerb von einem Dritten, z.B. wenn der Dieb die Sache weiter veräußert, ausschließt (§ 935).

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

Beachte § 856 Abs. 2, wonach eine vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der tatsächlichen Gewalt den Besitz nicht beendigt.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

A verliert ein Buch. A verlegt einen Schlüssel im Haus. A gestattet seinem Chauffeur, mit seinem Auto sonntags einen Ausflug zu machen. Ist A noch Besitzer der Gegenstände?

A hat den Besitz an dem Buch nach § 856 Abs. 1 Alt. 2 verloren, dagegen ist A noch Besitzer des Schlüssels (genereller Besitzwille), das Haus verliert nichts; ebenso bei vergessenen Sachen; A ist weiterhin Besitzer des Autos nach § 856 Abs. 2.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!