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Unter den Voraussetzungen der §§ 994–1003 hat der nicht berechtigte Besitzer seinerseits Ansprüche gegen den Eigentümer. Diese können auf den Ersatz von Verwendungen und auf (Duldung der) Wegnahme einer verbundenen anderen Sache gerichtet sein. Im Folgenden wollen wir uns mit den einzelnen Gegenansprüchen des Besitzers gegen den Eigentümer befassen.