In seinem berühmten Dassonville-Urteil beschäftigte sich der EuGH mit der Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit aus Art. 34 AEUV (ehemals Art. 30 EWGV) und trug maßgeblich zur Liberalisierung des innereuropäischen Handels bei. Die Entscheidung können Sie nachlesen in NJW 1975, S. 515 ff.
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