Die Rechtsprechung des EGMR wirkt auch in die deutsche verfassungsrechtliche Dogmatik hinein. Um auf die Examensklausuren im Öffentlichen Recht gut vorbereitet zu sein, sollte man die Entwicklung der Anwendung der EMRK stets im Blick behalten. In ihrem Urteil vom 16. Juni 2015 zur Rechtssache Delfi AS v. Estonia (Beschwerde Nr. 64569/09) hat die Große Kammer des EGMR sich zur Reichweite der Pressefreiheit nach Art. 10 EMRK sowie zur Verantwortlichkeit der Betreiber von kommerziellen Online-Nachrichtenportalen für die Inhalte von auf ihren Seiten veröffentlichten Nutzerkommentaren geäußert.
Mit seiner Entscheidung vom 13.05.2014 (C-131/12, NVwZ 2014, 857 ff.) stärkte der Europäische Gerichtshof die Rechte der Internetnutzer und sprach dem Kläger unter bestimmten Voraussetzungen einen Löschungsanspruch gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google zu. Folgender Sachverhalt lag dem Urteil zugrunde:
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen