In seinem Beschluss vom 18.04.2024 – V ZB 51/23 (BGH NJW 2024, 1957) musste sich der BGH mit der Frage beschäftigen, ob die jeweilige Übertragung eines nicht vermieteten Miteigentumsanteils an einem Grundstück einen rechtlichen Nachteil für die minderjährigen Kinder darstellt. Für Sie eine willkommene Gelegenheit die relevanten Aspekte zum Insichgeschäft gem. § 181 BGB zu wiederholen.
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