Bei der Prüfung der Rechtsfähigkeit bist du im Umgang mit natürlichen und juristischen Personen bestens geschult. Doch was tun in der Klausur wenn auf einmal eine "ePerson" auftaucht.
Der Umgang mit KI-Systemen ist sehr umstritten. Bisher sind diese nicht rechtsfähig. Im Zivilrecht wird in der Literatur teilweise für eine Zuerkennung der (Teil-)Rechtsfähigkeit plädiert (Mayinger, Die künstliche Person). Hauptgrund für diese Forderung ist die „Verantwortungslücke“ die im Vertrags- und Deliktsrecht entstehen kann, wenn das KI-System derart unvorhersehbar handelt, dass eine Handlungs- und Verantwortungszurechnung nicht mehr in Betracht kommt und auch die Haftung über Verkehrssicherungspflichten nicht mehr begründet werden kann.
Für die Klausur ist es gut, diese Problematik im Ansatz zu (er)kennen und insb. im Fall einer erkannten „Verantwortungslücke“ die o.g. Fragestellung aufzuwerfen. Der Lösungsskizze dürfte es jedoch entsprechen, den Fall mit den allgemeinen Vorschriften und Grundsätzen (§§ 164 ff., § 278, 31 BGB (analog) und Verkehrssicherungspflichten) zu lösen. Wer sich mit den Grundsätzen, Problemen und Argumenten zu diesem Themenkreis etwas intensiver beschäftigen will, dem empfehle ich den Aufsatz von Prof. Dr. Thomas Riehm (Riehm, RDi 2020, 42).