Im letzten Beitrag haben wir die Änderungen in § 439, hier insbesondere Abs. 3, aufgezeigt. In dieser Fortsetzung wollen wir uns weitere Änderungen im Kaufrecht ansehen.
Das Jahr 2018 bringt viele examensrelevante Gesetzesänderungen mit sich. So ändern sich viele Vorschriften im Kauf- und Werkvertragsrecht. Im Kaufrecht werden einige Normen an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und im Werkvertragsrecht neue Vertragstypen aufgenommen. In der vorliegenden Reihe wollen wir uns die wichtigsten Änderungen ansehen. Dabei beginnen wir mit § 439 III S. 1.
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