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  • ÖR
    Gegenstand von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

    Problem: Das Gestaltungsrecht wurde im Sachverhalt noch nicht erklärt.

    Untersuchungsverfahren haben in der parlamentarischen Demokratie eine wichtige Aufgabe zu erfüllen: Sie dienen der Informations- und Kontrollbefugnis des Parlaments. Mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (UA) erhalten die Parlamente die Möglichkeit selbstständig die Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsauftrags als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten. Doch kann jede Frage zum Gegenstand eines UA gemacht werden?

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