Bereits im Jahr 2011 musste der BGH entscheiden, ob das Befüllen eines Wasserbettes mit Wasser einen Wertersatzanspruch begründet, wenn das Bett sodann entleert und im Wege des Widerrufs an den Verkäufer zurückgeschickt wird.
Der BGH verneinte eine Wertersatzpflicht.
Nun musste der BGH beurteilen, ob eine Wertersatzpflicht dann besteht, wenn ein Käufer einen Katalysator für seinen PkW bestellt, diesen sodann einbaut und probefährt und erst dann den Widerruf erklärt und die Teile benutzt an den Verkäufer zurückschickt.
Hier bejahte der BGH eine Wertersatzpflicht.
Die Entscheidungen sind nachvollziehbar. Der Käufer soll im Rahmen des Fernabsatzvertrags die Ware so prüfen, wie er sie i.d.R. in einem Geschäft prüfen könnte. Zwar kann der Verkäufer auch im Laden nicht einfach ein Wasserbett befüllen und testen, doch stehen in Geschäften oft Testobjekte zum Ausprobieren. Daher war die Prüfung des Bettes in Fall eins noch zulässig.
Jedoch werden sie i.d.R. kaum zu verkaufende Teile in ihren PkW einbauen dürfen, um diese zu testen, insb. dann nicht, wenn die Entwertung der Ware zwingende Folge dieser Prüfung wäre.
In der Klausur sollten sie daher mit diesen Kriterien argumentieren, um eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen. Sobald das Urteil im Volltext vorliegt, schauen wir es uns näher an.