Heute beginnen wir mit einer ganz grundlegenden Frage: Wann ist ein Staat ein Staat?
Dabei wird weiterhin auf die traditionelle Drei-Elementen-Lehre von Jellinek zurückgegriffen. Voraussetzung für einen Staat sind danach ein Staatsgebiet (Territorium), ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt, die faktisch wirksam sein muss. Problematisch kann dabei vor allem die Staatsgewalt sein. Diese setzt Herrschaftsmacht, die auch effektiv und originär ausgeübt werden muss. Nach Art. 20 Abs. 2 GG geht in Deutschland alle Staatsgewalt vom Volke aus, das Prinzip der Volkssouveränität.
Wichtig ist, dass nach diesen Regeln des allgemeinen Staatsrechts und des Völkerrechts neben dem Bund auch die Länder Staatsqualität haben.