Das sog „Berliner Testament“
Wenn es in der Klausur um das gemeinschaftliche Testament geht, wird von den Bearbeitern gerne der Begriff „Berliner Testament“ verwendet. Dies jedoch nicht immer im richtigen Kontext.
Unter dem sog. „Berliner Testament“ wurde ursprünglich die Trennungslösung verstanden. Dies lag daran, weil diese Gestaltung im gemeinen und preußischen Recht als vorherrschend galt.
Nach heutigem Verständnis wird das „Berliner Testament“ als Oberbegriff für Testamente gemäß § 2269 verwendet. Andere wiederum verwenden den Begriff, um die Einheitslösung zu bezeichnen.
Aufgrund dieser uneinheitlichen Verwendung sollte der unsichere Bearbeiter auf den Begriff in der Klausur verzichten. Wenn sie von Einheitslösung und Trennungslösung sprechen, reicht dies in der Regel voll aus.
Was unter diesen beiden Begriffen zu verstehen ist entnehmen sie unserem Artikel zum gemeinschaftlichen Testament.
https://www.juracademy.de/recht-interessant/article/trennungs-einheitsloesung
Viel Erfolg beim Lösen der nächsten erbrechtlichen Klausur!