Nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das ist der Kern des Demokratieprinzips: Das Volk ist Träger der Staatsgewalt, die sog. "Volkssouveränität". Das Grundgesetz hat sich dabei für die Bundesebene weitgehend für das Prinzip der mittelbaren, repräsentativen Demokratie entschieden: Das Volk wählt den Deutschen Bundestag. Abstimmungen und andere Elemente der unmittelbaren, plebiszitären Demokratie sind nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Neben den Wahlen zum Deutschen Bundestag, mit denen wir uns in einer späteren Folge dieser Reihe noch sehr intensiv beschäftigen, folgen aber aus dem Demokratieprinzip noch andere Konkretisierungen, die wir hier nur als Stichworte nennen: ununterbrochene demokratische Legitimationskette, Parlamentsvorbehalt, Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz, kommunale und funktionale Selbstverwaltung, Gebot der parteipolitischen Neutralität der Staatsorgane. Wenn Ihnen das eine oder andere davon unbekannt vorkommt, empfehlen wir Ihnen eine Vertiefung, z.B. in unserem JURIQ Skript Staatsorganisationsrecht oder einem Online Kurs in der JURACADEMY.