Inhaltsverzeichnis
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Wenn und soweit eine polizei- bzw. ordnungsrechtliche Standardermächtigung (s.o. Rn. 82 ff.) in Ihrer Fallbearbeitung einschlägig sein könnte, untersuchen Sie das Vorliegen ihrer Tatbestandsvoraussetzungen.
Expertentipp
Werfen Sie einen Blick in die Inhaltsübersicht des PolG NRW, um sich einen Überblick über die im PolG NRW normierten Standardermächtigungen zu verschaffen!
Im Folgenden werden wir uns mit einigen wichtigen und auch prüfungsrelevanten Standardermächtigungen aus den verschiedenen Unterabschnitten des Zweiten Abschnitts des PolG NRW, der den Titel „Befugnisse der Polizei“ trägt, näher befassen.
Hinweis
Wie bereits oben (Rn. 83) erwähnt, stehen über § 24 Abs. 1 OBG die Standardermächtigungen vielfach auch der Ordnungsverwaltung zur Verfügung.