Inhaltsverzeichnis
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Die nachfolgend behandelten Fragen nach der Kostentragung sowie einer etwaigen Haftung für polizeiliches Handeln betreffen die sog. Sekundärebene, welche von der bislang behandelten Primärebene – dem polizeilichen Handeln selbst – zu unterscheiden ist.
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Grundsätzlich gilt für die Kostentragung, dass das Handeln der Polizei kostenfrei ist. Eine Inanspruchnahme von Personen kommt folglich nur dann in Betracht, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist. Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage kann also eine Einzelperson wegen des Einschreitens der Polizei auf der Sekundärebene nicht in Anspruch genommen werden.