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Weiterhin muss die Ermächtigungsgrundlage wirksam sein. Hier dürfte in der Prüfung regelmäßig kein Problem liegen, da Fragen der Gültigkeit der parlamentsgesetzlichen Rechtsgrundlage für den Erlass der Polizeiverordnung in der allgemeinen Polizeirechtsklausur wohl nicht erwartet werden. Dies liefe auf eine verfassungsrechtliche Prüfung hinaus, die an anderer Stelle besser aufgehoben ist. Machen Sie aber deutlich, dass Sie diesen Prüfungspunkt nicht übersehen haben, indem sie kurz darstellen, dass mangels anderslautender Hinweise die Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage zu unterstellen ist.