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Die Überprüfung der Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer Polizeiverordnung weist in den einzelnen Prüfungsschritten zwar Parallelen zur Polizeiverfügung auf. Allerdings muss man sich dabei stets vor Augen führen, dass es sich bei der Polizeiverfügung um einen unterparlamentsgesetzlichen Rechtssatz – mithin eine abstrakt-generelle Norm – zur Gefahrenabwehr handelt. Dies bedingt in Teilen auch wieder Unterschiede.