Inhaltsverzeichnis

Polizei- und Ordnungsrecht Baden-Württemberg - 2. Örtliche Zuständigkeit

ZU DEN KURSEN!

Polizei- und Ordnungsrecht Baden-Württemberg

2. Örtliche Zuständigkeit

Inhaltsverzeichnis

133

Weiter ist die örtliche Zuständigkeit zu bestimmen. Örtliche Zuständigkeit meint den Bereich, innerhalb dessen eine sachlich und instanziell zuständige Behörde zu handeln befugt ist.Schenke Polizei- und Ordnungsrecht, Rn. 458. Im allgemeinen Polizeirecht des Landes Baden-Württemberg ergibt sich eine spezialgesetzliche Regelung der örtlichen Zuständigkeit aus § 113 PolG. Diese geht der allgemeinen Vorschrift des § 3 LVwVfG vor, so dass ein Rückgriff auf das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht ausgeschlossen ist.Vgl. Heinemann in: Pautsch/Hoffmann, VwVfG, § 3 Rn. 3.   

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen
§ 113 PolG wird seinerseits verdrängt, wenn es auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr selbst spezialgesetzliche Regelungen über die örtliche Zuständigkeit gibt. Eine solche relevante Regelung ist etwa § 2 VersG-ZuVO für das Versammlungsrecht.

134

Örtlich zuständig ist nach § 113 PolG eine Polizeibehörde, in deren Dienstbezirk eine polizeiliche Aufgabe wahrzunehmen ist. Es kommt insoweit allein auf den örtlichen Dienstbezirk an und nicht darauf, wo der Adressat der polizeilichen Maßnahme seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.Zeitler/Trurnit Polizeirecht für Baden-Württemberg, Rn. 150.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!