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Für die Prüfung in der polizeirechtlichen Klausur (oder auch der mündlichen Prüfung) ist es wichtig, die richtige Ermächtigungsgrundlage als einschlägige Befugnisnorm anhand der Normenhierarchie zu bestimmen. Insoweit gilt der Spezialitätsgrundsatz (siehe Rn. 8). Es ist zunächst zu untersuchen, ob eine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage außerhalb des Polizeigesetzes in Betracht kommt. Insoweit spricht man auch von einer Ermächtigungsgrundlage aus Spezialgesetz.