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Der 17.12.2009 ist für das Internationale Vertragsrecht ein historisches Datum: Die Rom I-VO trat an jenem Tag in Kraft, die Art. 27–37 EGBGB a.F. wurden aufgehoben.
Magnus IPRax 2010, 27 f. Nach diesem Wandel, der mehr formaler als inhaltlicher Art ist,Zu den inhaltlichen Änderungen der objektiven Anknüpfungen Neubert EWS 2011, 369 ff. stellt sich die Rechtsquellenlage heute wie folgt dar: Innerhalb des Anwendungsbereichs des CISG ist dieses wie bisher vorrangig vor allen anderen Rechtsquellen heranzuziehen; außerhalb des CISG gilt die Rom I-VO für alle nach dem 17.12.2009 geschlossenen Verträge.