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D. Internetrecherche
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Auch im Insolvenzrecht lassen sich viele Informationen aus dem Netz gewinnen.
Die Entscheidungen des Insolvenzgerichts werden ausschließlich elektronisch bekannt gegeben (§ 9 Abs. 1 InsO). Sie sind unter www.insolvenzbekanntmachungen.de abrufbar. Die Website enthält für einen Zeitraum von zwei Wochen Informationen zu sämtlichen Insolvenzverfahren in Deutschland, sortiert nach Bundesländern und ihren Insolvenzgerichten. Nach Ablauf der zwei Wochen kann unter Eingabe des Aktenzeichens gezielt nach einzelnen Schuldnern recherchiert werden. Auf der Website www.bundesanzeiger.de. werden die Jahresabschlüsse (Bilanzen) der bilanzierungspflichtigen Unternehmen (§ 264 HGB) veröffentlicht. Unter www.handelsregister.de oder www.unternehmensregister.de finden sich die grundlegenden Daten zu den Handelsgesellschaften. Ab 2024 wird ein eigenes Register für die eGbR eingeführt (Gesellschaftsregister). Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer finden sich unter www.idw.de.