Insolvenzrecht

Inhalt eines Insolvenzplans

D. Sicherungsmaßnahmen

462

I. Schutz des Schuldnervermögens

170

Hält das Gericht den Eröffnungsantrag für zulässig, prüft es in einem zweiten Schritt die Begründetheit des Antrags, d.h. ob tatsächlich ein Eröffnungsgrund (§ 16 InsO) vorliegt und ob das Vermögen des Schuldners ausreicht, um die Kosten eines staatlichen Insolvenzverfahrens zu decken (§ 26 Abs. 1 S. 1 InsO). In dieser Phase findet der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 5 InsO) Anwendung. Seit 1.11.2022 kann das Gericht selbst Auskünfte über den Schuldner einholen (§ 98 Abs. 1a InsO i.V.m. § 802l ZPO). Im Regelfall benötigt die Begründetheitsprüfung eine gewisse Zeit. Denn das Vorliegen eines Eröffnungsgrunds (§§ 17, 18, 19 InsO) muss zur Überzeugung des Gerichts unzweifelhaft feststehen. Zwischen dem Eingang des Eröffnungsantrags und der Entscheidung des Insolvenzgerichts können daher Wochen vergehen. Um das Vermögen des Schuldners in diesem Zeitraum vor Gefährdungen zu schützen, schreibt § 21 Abs. 1 S. 1 InsO vor, dass das Gericht von Amts wegen alle Sicherungsmaßnahmen treffen muss, die erforderlich erscheinen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern.

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Die Insolvenzrichterin findet am 1.6. um 8.00 Uhr den schriftlichen Eröffnungsantrag der MODEHAUS GmbH auf ihrem Schreibtisch vor. Die Richterin muss von Amts wegen entscheiden, welche Sicherungsmaßnahmen nötig sind, damit es in den folgenden Tagen und Wochen nicht zu einer Verringerung des Schuldnervermögens kommt. So besteht die Gefahr, dass die Lieferanten ihre unter Eigentumsvorbehalt verkaufte Ware an sich nehmen oder sicherungsübereignete Gegenstände herausfordern oder der Gerichtsvollzieher noch bewegliches Vermögen pfändet.

#

II. Katalog der Sicherheitsmaßnahmen

171

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

Lesen Sie die Norm des § 21 InsO einmal vollständig durch. Sie ist die zentrale Vorschrift im Eröffnungsverfahren.

Nach der generalklauselartigen Formulierung des § 21 Abs. 1 S. 1 InsO kann das Gericht alle erforderlichen Maßnahmen anordnen, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Dabei gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Um dem Gericht Entscheidungshilfen zu geben, sind in § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 5 InsO kataloghaft mögliche Sicherungsmaßnahmen aufgezählt. In Frage kommen die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters (Nr. 1), die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses (Nr. 1a), die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbotes oder eines Zustimmungsvorbehalts (Nr. 2), die Untersagung oder einstweilige Einstellung der Einzelzwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (Nr. 3), die Anordnung einer vorläufigen Postsperre (Nr. 4) sowie ein Vollstreckungsstopp gegenüber Aus- und Absonderungsberechtigten (Nr. 5). Eine Anhörung des Schuldners ist nicht erforderlich. BGH NZI 2011, 680, 681. Gegen die Anordnung der (einzelnen) Maßnahmen steht dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu (§ 21 Abs. 1 S. 2 InsO).

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!