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Der Plan muss eine Vergleichsrechnung enthalten (§ 6 Abs. 2 StaRUG). Die Planbetroffenen sollen hierdurch Informationen über ihre Befriedigungsaussichten mit und ohne Plan erhalten. Verglichen wird das nächstbeste Alternativszenario.Näher BeckOK StaRUG/Fridgen StaRUG § 6 Rn. 51 ff. Das ist regelmäßig die Insolvenz des Schuldners.AG Hamburg NZI 2021, 544 Rn. 7. Das bedeutet aber nicht, dass im Alternativszenario automatisch Zerschlagungswerte ausgewiesen werden dürfen. Vielmehr unterstellt der Gesetzgeber, dass das Unternehmen auch im Insolvenzfall fortgeführt wird, so dass grundsätzlich Fortführungswerte anzusetzen sind (§ 6 Abs. 2 S. 2 StaRUG).Vgl. Grau/Pohlmann/Radunz NZI 2021, 522, 525. Eine Liquidation („Zerschlagungsszenario“) darf der Planersteller nur dann zum Maßstab seiner Berechnungsgrundlage machen, wenn die Fortführung oder der Verkauf des Unternehmens aussichtslos sind (§ 6 Abs. 2 S. 3 StaRUG).AG Dresden NZI 2021, 893 Rn. 14; Doebert/Krüger NZI 2021, 614, 617. Das muss der Schuldner plausibel darstellen.