Inhaltsverzeichnis

Insolvenzrecht - 3. Abstimmung über den Schuldenbereinigungsplan

ZU DEN KURSEN!

Insolvenzrecht

3. Abstimmung über den Schuldenbereinigungsplan

Inhaltsverzeichnis

609

Nach Ablauf der Frist werden die positiven und die negativen Stellungnahmen ausgezählt. Für Gläubiger, die keine Stellungnahme abgegeben haben, gilt die Zustimmungsfiktion des § 307 Abs. 2 S. 1 InsO. Außerdem kann die fehlende Zustimmung auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers durch Entscheidung des Gerichts gem. § 309 Abs. 1 S. 1 InsO ersetzt werden, wenn mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger mit „Ja“ gestimmt haben (Kopfmehrheit) und diese mehr als die Hälfte der Forderungen repräsentieren (Summenmehrheit).Braun/Buck InsO § 309 Rn. 2 ff.; HambKomm-InsR/Ritter § 309 Rn. 5 f. Die Ersetzung kommt nicht in Betracht, wenn der ablehnende Gläubiger im Verhältnis zu den anderen Gläubigern nicht angemessen beteiligt wird (§ 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 InsO) oder durch den Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich schlechter gestellt ist als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens (§ 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO). Macht der ablehnende Gläubiger Tatsachen glaubhaft, dass der Schuldner Forderungen im Schuldenbereinigungsplan „erfunden“ hat (z.B. von nahen Angehörigen), darf seine Zustimmung nicht ersetzt werden, weil er ohne die erfundenen Forderungen eine höhere Quote bekommen würde (§ 309 Abs. 3 InsO).AG Ludwigshafen NZI 2016, 459, 460. Der Plan ist abgelehnt, wenn nur die Zustimmung eines einzigen Gläubigers fehlt und diese nicht fingiert oder ersetzt werden kann.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!