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Nach Ablauf der Frist werden die positiven und die negativen Stellungnahmen ausgezählt. Für Gläubiger, die keine Stellungnahme abgegeben haben, gilt die Zustimmungsfiktion des § 307 Abs. 2 S. 1 InsO. Außerdem kann die fehlende Zustimmung auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers durch Entscheidung des Gerichts gem. § 309 Abs. 1 S. 1 InsO ersetzt werden, wenn mehr als die Hälfte der benannten Gläubiger mit „Ja“ gestimmt haben (Kopfmehrheit) und diese mehr als die Hälfte der Forderungen repräsentieren (Summenmehrheit).Braun/Buck InsO § 309 Rn. 2 ff.; HambKomm-InsR/Ritter § 309 Rn. 5 f. Die Ersetzung kommt nicht in Betracht, wenn der ablehnende Gläubiger im Verhältnis zu den anderen Gläubigern nicht angemessen beteiligt wird (§ 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 InsO) oder durch den Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich schlechter gestellt ist als bei der Durchführung des Insolvenzverfahrens (§ 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO). Macht der ablehnende Gläubiger Tatsachen glaubhaft, dass der Schuldner Forderungen im Schuldenbereinigungsplan „erfunden“ hat (z.B. von nahen Angehörigen), darf seine Zustimmung nicht ersetzt werden, weil er ohne die erfundenen Forderungen eine höhere Quote bekommen würde (§ 309 Abs. 3 InsO).AG Ludwigshafen NZI 2016, 459, 460. Der Plan ist abgelehnt, wenn nur die Zustimmung eines einzigen Gläubigers fehlt und diese nicht fingiert oder ersetzt werden kann.