Inhaltsverzeichnis
541
Das Restschuldbefreiungsverfahren ist ein eigenständiges Verfahren. Es setzt jedoch zwingend die Durchführung eines Regel- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahrens voraus und ist eng mit diesem verbunden.Vgl. MüKoInsO/Stephan InsO § 286 Rn. 20; Braun/Pehl InsO § 286 Rn. 9. Der Schuldner muss vier Phasen durchlaufen.So Foerste Insolvenzrecht Rn. 579; a.A. (drei Abschnitte) Braun/Pehl InsO § 286 Rn. 11.