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Alternativ zur Restschuldbefreiung kann sich ein Einzelunternehmer auch mittels Insolvenzplan entschulden. Seit 2014 steht diese Möglichkeit auch Verbrauchern zu.Näher Madaus NZI 2017, 697. Im Insolvenzplan kann die Entschuldung beliebig geregelt werden. Es muss keine dreijährige Wohlverhaltensperiode eingehalten werden. Zudem sind Forderungen aus unerlaubter Handlung in die Gestaltungswirkung einbezogenNäher Uhlenbruck/Lüer/Streit InsO § 227 Rn. 10. und der Schuldner muss nicht die Geltendmachung von Versagungsgründen befürchten. Die Entschuldung per Insolvenzplan setzt allerdings voraus, dass eine qualifizierte Mehrheit der Gläubiger (§§ 244, 245 InsO) zustimmt. Stimmt eine Gruppe mit „Nein“, ist im Fall einer Obstruktion § 245a InsO zu beachten.