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Insolvenzrecht - b) Eigenverwaltungsplanung

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Insolvenzrecht

b) Eigenverwaltungsplanung

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Wesentliches Element, um Zugang zur (vorläufigen) Eigenverwaltung zu erhalten, ist die Vorlage einer Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 i.V.m. § 270b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO. Die Eigenverwaltungsplanung muss einen Finanzplan (Nr. 1), ein Durchführungskonzept (Nr. 2), eine Darstellung des Verhandlungsstands (Nr. 3), eine Darstellung der vom Schuldner getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung seiner insolvenzrechtlichen Pflichten (Nr. 4) sowie einen Kostenvergleich (Nr. 5) enthalten. Zweck dieser umfangreichen Erfordernisse ist es, sicherzustellen, dass nur ein gut vorbereiteter Schuldner in den Genuss der Eigenverwaltung kommt.Smid NZI 2022, 7, 8.

Eigenverwaltungsplanung

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Nach § 270a Abs. 1 Nr. 1 InsO muss der Finanzplan aufzeigen, dass die Unternehmensfortführung für die nächsten sechs MonateVom 9.11.2022 bis 31.12.2023 beträgt der Zeitraum vier Monate (§ 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SanInsKG). sichergestellt ist. Der Finanzplan muss alle Mittelzuflüsse und -abflüsse im Planungszeitraum erfassen. Dabei sind auch negative und positive Aspekte der Insolvenzantragstellung abzubilden, wozu das Insolvenzgeld, die Umstellung auf Vorkasse sowie etwaige Massekredite gehören.Harig/Höfer/Reus NZI 2021, 993, 994. Die Planung für den Sechs-Monats-Zeitraum sollte auf Monatsbasis erfolgen (vgl. IDW ES 9).BeckOK InsR/Kreutz/Ellers InsO § 270a Rn. 12a. Zweiter Baustein der Eigenverwaltungsplanung ist das Durchführungskonzept (§ 270a Abs. 1 Nr. 2 InsO), in dem das Ziel der Eigenverwaltung – im Regelfall die Sanierung des Rechtsträgers – zu erläutern ist. Darzulegen sind die Krisenursachen sowie die Maßnahmen, mit welchen die Krise überwunden werden soll.Erbe NZI 2021, 753, 755. Die Darstellungstiefe hängt von der Größe des Schuldners ab.Braun/Riggert InsO § 270a Rn. 4. Die Eigenverwaltungsplanung muss zudem eine Darstellung des Verhandlungsstands mit den Gläubigern, Anteilseignern und Dritten enthalten (§ 270a Abs. 1 Nr. 3 InsO). Hier sind die (positiven und negativen) Äußerungen zu den vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen darzustellen, um dem Gericht ein realistisches Bild zu den Umsetzungschancen des Sanierungskonzepts zu ermöglichen. Gab es noch keine Verhandlungen, ist dies ebenfalls zu vermerken.Erbe NZI 2021, 753, 755 f. Die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Pflichten (§ 270a Abs. 1 Nr. 4 InsO) kann der Schuldner dadurch sicherstellen, dass er die Expertise „einkauft“ und die Fachperson als Sanierungsgeschäftsführer (CRO = Chief Restructuring Officer) oder als Generalbevollmächtigten einsetzt.Harig/Höfer/Reus NZI 2021, 993, 995. Bei Großunternehmen hat sich dieser Ansatz bewährt (z.B. Galeria Karstadt Kaufhof, Klier, Condor, Hallhuber, Esprit). Letzter Baustein der Eigenverwaltungsplanung ist der Kostenvergleich (§ 270a Abs. 1 Nr. 5 InsO). Hier muss der Schuldner etwaige Mehr- oder Minderkosten des Eigenverwaltungsverfahrens den Kosten, die im Regelverfahren anfallen, gegenüberstellen.BeckOK InsR/Kreutz/Ellers InsO § 270a Rn. 19. Welches Maß an Genauigkeit die Gerichte fordern werden, ist derzeit offen. In jedem Fall wird deutlich, dass der Zugang zur Eigenverwaltung nur funktioniert, wenn der Schuldner eine betriebswirtschaftlich fundierte Aufbereitung der Geschäftszahlen und Geschäftsstrategie vorlegt.

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