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Merke
Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie § 253 InsO sorgfältig durch. Hier finden sich alle relevanten Informationen.
Gegen den Beschluss des Gerichts, mit dem der Plan bestätigt oder versagt wird, steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde zu (§§ 253 Abs. 1, 6 Abs. 1 InsO). Sie ist aufgrund des bestehenden Zeitdrucks stark eingeschränkt.