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Hinweis
Geht der Insolvenzplan vom Schuldner aus, wird regelmäßig auch Eigenverwaltung beantragt.
Zur Vorlage eines Insolvenzplans an das Insolvenzgericht sind nur der Schuldner oder der Insolvenzverwalter berechtigt (§ 218 Abs. 1 S. 1 InsO).