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Das Insolvenzplanverfahren ist nicht auf Kapitalgesellschaften beschränkt. Es steht auch allen natürlichen Personen offen, egal ob sie Einzelunternehmer oder Verbraucher sind.
Beispiel
Die MODEHAUS GmbH ist bedingt durch die COVID-19-Pandemie in eine wirtschaftliche Krise geraten. Sie kann ihre Verbindlichkeiten (Miete, Löhne, Leasingraten, Zinsen etc.) nicht mehr zahlen. Die Geschäftsführer (G) und (S) planen kurzentschlossen, das Unternehmen zu sanieren. Sie beabsichtigen, die Produktvielfalt zu verringern, das Online-Shopping auszubauen, Mitarbeitende zu entlassen sowie die Gläubiger um Sanierungsbeiträge zu bitten. Angesichts der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit bietet sich hierfür das Insolvenzplanverfahren an. In einem Insolvenzplan kann die MODEHAUS GmbH verbindliche Regelungen zur Entschuldung des Unternehmens vorschlagen. Beispielsweise könnte in den Plan ein Forderungsverzicht der 36 Insolvenzgläubiger (Lieferanten, Finanzamt, Krankenkassen, Banken etc.) derart aufgenommen werden, dass diese auf 50 % ihrer Forderungen verzichten und den Restbetrag für sechs Monate stunden.