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Insolvenzrecht - aa) Grund und Betrag

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Insolvenzrecht

aa) Grund und Betrag

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Die Anmeldung muss gegenüber dem Insolvenzverwalter schriftlich erfolgen (§ 174 Abs. 1 S. 1 InsO). Auch E-Mail oder Telefax erfüllen das „Schriftformerfordernis“. Möglich ist auch ein elektronisches Dokument, wenn der Verwalter zustimmt (§ 174 Abs. 4 S. 1 InsO). Die Forderungen sind vom Betrag her getrennt nach Haupt- und Nebenforderungen anzumelden. Nach § 174 Abs. 2 InsO ist auch der Grund der Forderung anzugeben. Nach Ansicht des BGH genügt es, wenn die Forderung ausreichend individualisiert ist, also der Lebenssachverhalt angegeben wird, um sie von anderen Forderungen abzugrenzen. BGH NZI 2020, 782 Rn. 19 ff.; NZI 2018, 886 Rn. 14; NZI 2016, 78 Rn. 3. Mit der Individualisierung wird, ähnlich wie bei der Klageerhebung nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, der Streitgegenstand festgelegt und der Insolvenzverwalter in die Lage versetzt, die Forderung zu prüfen. Nicht erforderlich ist, dass die Forderung rechtlich eingeordnet oder schlüssig begründet wird. BGH NZI 2020, 782 Rn. 19 ff.; NZI 2018, 886 Rn. 14. Ist die Forderung wirksam angemeldet, muss der Insolvenzverwalter die Forderung in die Tabelle aufnehmen (§ 175 Abs. 1 S. 1 InsO). Marquardt/Hoffmann NZI 2021, 1047 f. Um einen Widerspruch des Verwalters im Prüfungstermin zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, der Anmeldung Unterlagen, aus denen sich der Grund und die Höhe der Forderung ergibt, beizulegen (§ 174 Abs. 1 S. 2 InsO). Das können Rechnungen oder Verträge oder ein Vollstreckungstitel sein; auch eine elektronische Rechnung genügt (§ 174 Abs. 4 S. 2 InsO). Die hinreichende Individualisierung kann zudem noch im Prüfungstermin nachgeholt werden. BGH NZI 2020, 782 Rn. 27.

Beispiel

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Lieferantin Lisa (L) hat der MODEHAUS GmbH zehn Handtaschen geliefert, aber den Kaufpreis von 1000 EUR nicht erhalten. (L) kann ihre Forderung über 1000 EUR beim Insolvenzverwalter mit der Bezeichnung „Forderung aus Kaufvertrag vom 30.4. i.H.v. 1000 EUR“ wirksam anmelden. Damit ist die Forderung hinreichend individualisiert.

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