Inhaltsverzeichnis

Insolvenzrecht - 1. Auskunft- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

ZU DEN KURSEN!

Insolvenzrecht

1. Auskunft- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

Inhaltsverzeichnis

253

Die Insolvenzeröffnung führt dazu, dass der Schuldner einer umfassenden Auskunftspflicht unterliegt (§ 97 Abs. 1 InsO), die erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens endet (§ 200 Abs. 1 InsO) und auch noch im Fall der Nachtragsverteilung gilt. BGH NZI 2016, 365 Rn. 12. Nach § 97 Abs. 1 S. 1 InsO ist der Schuldner verpflichtet, über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Ist der Schuldner eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, müssen die aktuell bestellten Vertretungsorgane (§ 101 Abs. 1 S. 1 InsO), aber auch die in den letzten zwei Jahren vor Eröffnung ausgeschiedenen Vertretungsorgane (§ 101 Abs. 1 S. 2 InsO) die Auskunftspflicht erfüllen. Die Pflicht zur Auskunft bezieht sich auf alle wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse, z.B. Aktiva (auch im Ausland), Passiva, Aus- und Absonderungsrechte sowie Insolvenzanfechtungstatbestände. Braun/Lojowsky InsO § 97 Rn. 10; Nerlich/Römermann/Kruth InsO § 97 Rn. 6. Der Schuldner muss sogar dann Auskunft erteilen, wenn er damit eine von ihm begangene Straftat preisgibt (§ 97 Abs. 1 S. 2 InsO). In einem Strafprozess können seine Aussagen aber nicht verwertet werden (§ 97 Abs. 1 S. 3 InsO), unter Umständen jedoch die aufgrund der Auskunft gefundenen Unterlagen. LG Frankfurt (Oder) NZI 2020, 1070 Rn. 6. Verweigern Schuldner oder Leitungsorgane die Auskunft, kann das Gericht Zwangsmittel (Vorführung und Haft) anordnen (§§ 98 Abs. 2, 101 Abs. 1 S. 1, 2 InsO). Beispiel BGH NJW 2005, 1505, 1506 ff. Häufig wird auch das „mittlere Management“ als Auskunftsquelle herangezogen (vgl. § 101 Abs. 2 InsO). Dieses bleibt von einer Haftanordnung verschont (kein Verweis auf § 98 in § 101 Abs. 2, 3 InsO). Seit 1.11.2022 kann das Insolvenzgericht von Amts wegen von anderen Stellen Auskünfte über den Schuldner einholen; So bereits zum früheren Rechtszustand AG Köln NZI 2018, 622, 623. auskunftspflichtige Stellen sind die Träger der Rentenversicherung, das Bundeszentralamt für Steuern sowie das Kraftfahrtbundesamt (§ 98 Abs. 1a Nr. 2 InsO i.V.m. § 802l ZPO). Im Übrigen kann das Gericht dem Schuldner aufgeben, sich jederzeit für Auskünfte zur Verfügung zu halten (§ 97 Abs. 3 InsO).

254

Nach § 97 Abs. 2 InsO ist der Schuldner allgemein verpflichtet, den Insolvenzverwalter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (z.B. Einreichen von Steuererklärungen, Forderungsprüfung). Für Auslandsvermögen muss der Schuldner eine Auslandsvollmacht erteilen. BGH NZI 2016, 365 Rn 17, 22. Auch Passwörter muss er offenbaren. Foerste Insolvenzrecht Rn. 151. § 97 Abs. 2 InsO umfasst die Pflicht, pfändbares Arbeitseinkommen und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vollständig an den Insolvenzverwalter abzuführen. BGH NZI 2018, 702 Rn. 7. Bei Freigabe der selbstständigen Tätigkeit muss der Schuldner gem. § 35 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 295a InsO von sich aus Zahlungen in der Höhe abführen, die er in einem abhängigen Dienstverhältnis erzielen würde. Verstöße hiergegen können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO).

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!