Inhaltsverzeichnis
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Nicht zur Insolvenzmasse gehört Vermögen, das der Insolvenzverwalter „freigibt“. Dieses insolvenzfreie Vermögen unterliegt der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners, nicht des Insolvenzverwalters.
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Nicht zur Insolvenzmasse gehört Vermögen, das der Insolvenzverwalter „freigibt“. Dieses insolvenzfreie Vermögen unterliegt der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners, nicht des Insolvenzverwalters.
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