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Insolvenzrecht - d) Insolvenzgeld

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Insolvenzrecht

d) Insolvenzgeld

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Die Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren kann nur gelingen, wenn die Arbeitnehmer weiterarbeiten und ihren Lohn erhalten. Meist ist der Schuldner zur Lohnzahlung nicht mehr in der Lage. Hier bietet das Insolvenzgeld (in Form der Vorfinanzierung) Abhilfe. Das Insolvenzgeld ist in §§ 165 bis 172 SGB III geregelt. Nach § 165 Abs. 1 SGB III haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn es zu einem „Insolvenzereignis“, d.h. zur Insolvenzeröffnung oder Abweisung mangels Masse kommt (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 2 SGB III). In beiden Fällen wird das Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des monatlichen Nettoarbeitsentgelts (§ 167 Abs. 1 SGB III),Blankenburg in: Kübler/Prütting/Bork InsO § 22 Rn. 215. und zwar rückwirkend für die letzten drei Monate, bezahlt (§ 165 Abs. 1 S. 1 SGB III). Die rückwirkende Auszahlung „in toto“ ist für die meisten Arbeitnehmer angesichts laufender monatlicher Unkosten (für Unterhalt, Miete, Energie etc.) nicht ideal. Aus diesem Grund hat die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds Eingang in die Insolvenzverwalterpraxis gefunden (vgl. § 170 Abs. 4 SGB III). Die Vorfinanzierung erfolgt durch Forderungskauf. Die Arbeitnehmer verkaufen ihre künftigen Insolvenzgeldansprüche, die sie gegen die Bundesagentur für Arbeit haben, an eine vorfinanzierende Bank (§ 433 BGB), und treten die Ansprüche an diese ab (§ 398 BGB).Vgl. Foerste Insolvenzrecht Rn. 110. Im Gegenzug erhalten die Arbeitnehmer in Höhe ihres Nettoarbeitsentgeltes die Kaufpreiszahlung von der Bank. Die erforderliche Organisation übernimmt der vorläufige Verwalter. Er muss die Zustimmung der zuständigen Arbeitsagentur zur Vorfinanzierung einholen (§ 170 Abs. 4 S. 1 SGB III), wobei diese nur erteilt werden darf, wenn eine ernsthafte Sanierungschance für das Unternehmen besteht und ein erheblicher Teil der Arbeitsplätze (mindestens 10 %) erhalten bleibt (§ 170 Abs. 4 S. 2 SGB III).Braun/Böhm InsO § 22 Rn. 42. Dass das Insolvenzgeld erhebliche Kostenvorteile für insolvente Unternehmen bringt, zeigt die Insolvenz von Air Berlin; hier wurden ca. 46,3 Mio. Euro Insolvenzgeld ausbezahlt.Marquardt NZI 2020, 455, 457. Die Ausschöpfung des Insolvenzgelds ist der eigentliche Grund, dass ein Eröffnungsverfahrens drei Monate dauert. § 169 S. 1 SGB III (i.V.m. § 55 Abs. 3 InsO) regelt den Regress der Bundesagentur.

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