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Das Insolvenzgericht ist Hüter des Verfahrens. Es überwacht den Insolvenzverwalter und trifft zentrale Entscheidungen zum Fortgang des Insolvenzverfahrens. Wegen der weitreichenden Folgen für Schuldner und Gläubiger müssen Insolvenzrichter und Insolvenzrichterinnen über belegbare Kenntnisse im Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht sowie über Grundkenntnisse im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht verfügen (§ 22 Abs. 6 S. 2 GVG).