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Insolvenzrecht - d) Individuelle Einsichtsrechte

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Insolvenzrecht

d) Individuelle Einsichtsrechte

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Das Recht auf Akteneinsicht ist im Insolvenzfall besonders bedeutsam, da die Insolvenzakte häufig Hinweise enthält, ob es zu unerlaubten Handlungen des Schuldners gekommen ist oder an welchem Tag Zahlungsunfähigkeit vorlag. Punktuelle Einsichtsrechte finden sich in §§ 154, 175 Abs. 1 S. 2, 188 Abs. 1 S. 2 InsO. Soweit die InsO keine eigene Regelung zur Akteneinsicht enthält, gilt § 299 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 4 InsO, der den Verfahrensbeteiligten ein Einsichtsrecht in die Gerichtsakten erlaubt.BGH NZI 2020,731 Rn. 5; Braun/Baumert InsO § 4 Rn. 42 ff. Zu den Verfahrensbeteiligte gehören die Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO), sofern sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben,Vgl. BGH NZI 2022, 137 Rn. 10; abw. BGH NZI 2020, 731 Rn. 6 (erst ab Feststellung). sowie der Schuldner und seine Vertretungsorgane.BGH NZI 2021, 123 Rn. 11; MüKoInsO/Ganter/Bruns InsO § 4 Rn. 59. Dritte müssen für ein Einsichtsrecht ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (§ 299 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 4 InsO).BayOblG NZI 2021, 1078 Rn. 16 ff.; NZI 2019, 830 Rn. 17 ff.; Braun/Baumert InsO § 4 Rn. 49. Der Kommanditist des Schuldners gehört nicht zu den Verfahrensbeteiligten, außer er benötigt Informationen aus der Insolvenzakte, um sich gegen eine Inanspruchnahme nach §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB zu verteidigen. BGH NZI 2021, 123 Rn. 15 ff. Die Entscheidung über die Akteneinsicht ist als Justizverwaltungsakt nach § 23 Abs. 1 EGGVG justiziabel. Außerhalb des Akteneinsichtsrechts kann das Insolvenzgericht Dritten (Tagespresse, Forschungseinrichtungen) anonymisierte Abschriften seiner Entscheidungen erteilen, sofern keine berechtigten Belange entgegenstehen.BGH NZI 2021, 598 Rn. 13 ff.

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