Inhaltsverzeichnis

Insolvenzrecht - aa) Einberufung

ZU DEN KURSEN!

Insolvenzrecht

aa) Einberufung

Inhaltsverzeichnis

57

Die erste Gläubigerversammlung (= Berichtstermin nach § 156 InsO) soll innerhalb von sechs Wochen (spätestens aber nach drei Monaten) nach Insolvenzeröffnung einberufen werden (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Zuständig ist das Insolvenzgericht (§ 74 Abs. 1 S. 1 InsO), welches auch die Leitung der Versammlung (§ 76 Abs. 1 InsO) übernimmt. Weitere Versammlungen sind der Prüfungstermin (§ 176 InsO), der Schlusstermin (§ 197 InsO) sowie der Erörterungs- und Abstimmungstermin über einen Insolvenzplan (§ 235 InsO). Sollten zusätzliche Versammlungen notwendig werden, sind diese bei Bedarf von Amts wegen oder auf Antrag des Insolvenzverwalters oder des Gläubigerausschusses oder eines Quorums der Gläubiger einzuberufen (§ 75 Abs. 1 InsO).

58

Das Gericht muss bei der Einberufung Zeit, Ort und Tagesordnung öffentlich bekannt machen (§ 74 Abs. 2 S. 1 InsO). Die Bekanntmachung erfolgt im Internet (§ 9 Abs. 1 InsO). Seit dem SanInsFoG 2021 kann die Gläubigerversammlung auch virtuell durchgeführt werden (§ 4 S. 2 InsO i.V.m. § 128a ZPO). Das Insolvenzgericht entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen, ob die Versammlung Online oder in Präsenz erfolgt. Im Fall einer virtuellen Versammlung muss die Ladung den Hinweis zu enthalten, dass Ton- und Bildaufzeichnungen zu unterlassen sind und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen ist, dass Dritten die Ton- und Bildübertragung nicht zugänglich ist (§ 4 S. 2 InsO).

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!