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Insolvenzfähig sind alle Rechtsformen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, soweit sie nach dem Recht ihres Gründungsstaates insolvenzfähig sind,BeckOK InsR/Wolfer InsO § 11 Rn. 7. wie beispielsweise die Besloten venootschap (BV = niederländische GmbH) oder die SARL aus Luxemburg. Seit dem BREXIT wird die englische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland je nach Fallgestaltung den Regeln der GbR oder der OHG unterworfen.BeckOnline InsR/Wolfer InsO § 11 Rn. 8; siehe auch Gelbrich NZI 2021, 256.