Inhaltsverzeichnis
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Die Frage, wer als Schuldner eines Insolvenzverfahrens in Frage kommt, ist in den §§ 11, 12 InsO näher geregelt (sog. Insolvenzfähigkeit).
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Die Frage, wer als Schuldner eines Insolvenzverfahrens in Frage kommt, ist in den §§ 11, 12 InsO näher geregelt (sog. Insolvenzfähigkeit).
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen
Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur
Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung