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Insolvenzrecht - IV. Rechtsgrundlagen und Reformen

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Insolvenzrecht

IV. Rechtsgrundlagen und Reformen

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Die meisten Vorschriften zum Insolvenzrecht finden sich in der Insolvenzordnung (InsO). Sie ist seit 1.1.1999 in Kraft und ein aus ökonomischer Sicht modernes Gesetz. So wird die Sanierung per Insolvenzplan als gleichrangige Verfahrensalternative neben der Liquidation angeboten (§ 1 S. 1 InsO). Wegen der Möglichkeit der Restrukturierung zählt das Insolvenzrecht mittlerweile zum Wirtschaftsrecht und nicht nur zum Vollstreckungsrecht. Das Insolvenzrecht tangiert zahlreiche Rechtsgebiete, so dass es Sie zum „Allrounder“ macht. Im Fall einer Unternehmensinsolvenz sind Kenntnisse im Gesellschafts- und Arbeitsrecht gefragt. Auch das Schuldrecht spielt eine wichtige Rolle, da bei Insolvenzeröffnung meist noch komplexe Vertragsbeziehungen bestehen. Insolvenznahe Rechtsgebiete sind das Sachen- und Kreditsicherungsrecht, die gerade vor Insolvenzrisiken schützen sollen. Häufig werden auch strafrechtliche Kenntnisse benötigt. Für Banken und Versicherungen gibt es in Deutschland ein eigenes Sonderinsolvenzrecht, das hier nicht näher behandelt wird. Näher Uhlenbruck/Hirte InsO § 11 Rn. 23 ff.

Rechtsgrundlagen und Reformen

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Die InsO befindet sich seit ihrem Inkrafttreten im Modus einer „Dauerreform“. Hierzu Foerste Insolvenzrecht Rn. 22 ff.Auch die letzten Jahre haben einige Neuerungen gebracht. Aufgrund der COVID-19-Pandemie drohte vielen Unternehmen die Insolvenz. Im März 2020 wurde das COVInsAG eingeführt, um die befürchtete Insolvenzwelle abzuwenden. Seagon NZI-Beilage 2021, 12, 14. Das Gesetz wurde im Zuge der Energiekrise im November 2022 unter neuem Namen reaktiviert. Um die Belastung für die Wirtschaft zu reduzieren, wurde das (alte) COVInsAG in das (neue) SanInsKG transformiert und in Teilbereichen modifiziert.

Hinweis

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Das COVInsAG wurde in SanInsKG umbenannt. Es ist am 9.11.2022 in Kraft getreten und soll bis Ende 2023 gelten. Es ist im Habersack unter Nr. 110d abgedruckt.

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Bereits 2021 wurde das SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) im Schnelltempo verabschiedet, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Kernstück des SanInsFOG ist das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen), das erstmals ein Sanierungsverfahren außerhalb eines Insolvenzverfahrens ermöglicht.

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Am 1.1.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft treten (BGBl I 2021/3436), das für die GbR und die Personenhandelsgesellschaften erhebliche Änderungen bringt. Statt „Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeiten“ wird in diesem Skript die neue Bezeichnung „rechtsfähige Personengesellschaften“ verwendet (vgl. Art. 35 MoPeG).

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