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Die InsO sieht zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens zwei unterschiedliche Verfahrensarten vor. Das Regelverfahren ist als „Normalfall“ konzipiert, während für Verbraucher das spezielle Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) Anwendung findet. Das Regelverfahren trägt das Aktenzeichen IN, das Verbraucherinsolvenzverfahren das Aktenzeichen IK.Vgl. Beck/Depré/Heilmeier Praxis der Insolvenz, § 4 Rn. 6.