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Grundrechte - Grundrechte als Freiheitsrechte in der Fallbearbeitung - Vorbemerkung und Obersatz

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Grundrechte

Grundrechte als Freiheitsrechte in der Fallbearbeitung - Vorbemerkung und Obersatz

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I. Vorbemerkung und Obersatz

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Prüfungsschemata zu den Freiheitsrechten gibt es bekanntlich viele. Neben dem dreistufigen Aufbau, der sich durchgesetzt hat

Vgl. Sodan/Ziekow-Sodan Grundkurs Öffentliches Recht § 24 Rn. 2; Papier/Krönke Grundkurs Öffentliches Recht 2 Rn. 125, 127 ff. und daher auch diesem Skript zugrunde liegt, wird häufig auch ein zweistufiger Aufbau vorgeschlagen. Bei diesem Aufbau werden die Eröffnung des Schutzbereichs und der Eingriff in einem Prüfungspunkt zusammengefasst und als „Eingriff in den Schutzbereich“ überschrieben. Vorgeschlagen wird außerdem ein vierstufiger Aufbau. Bei ihm wird die Prüfung des Übermaßverbotes bzw. der praktischen Konkordanz in einen eigenständigen Prüfungspunkt verlagert. Denken Sie stets daran: Prüfungsschemata sind nur gedankliche Stützen und sollen Ihnen lediglich als Orientierung bei der Fallbearbeitung dienen. Deshalb dürfen Sie in der Fallbearbeitung keinesfalls immer alle Punkte des Prüfungsschemas in der Fallbesprechung ansprechen, sondern nur auf die Punkte (näher) eingehen, die tatsächlich Probleme aufwerfen.

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Bevor Sie in der Fallbearbeitung Ihre eigentliche Prüfung beginnen, müssen Sie vorab klären, welche Freiheitsrechte überhaupt thematisch einschlägig sein könnten. Hierfür ist es notwendig, den Sachverhalt in groben Zügen gedanklich unter die einzelnen Grundrechte zu subsumieren. Behandelt Ihr Fall z.B. eine Versammlung, kommen als möglicherweise einschlägige Freiheitsrechte insbesondere die Grundrechte aus Art. 8 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Var. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht. Kommen Sie nach dieser Vorabprüfung zu dem Ergebnis, dass mehrere Grundrechte thematisch einschlägig sein könnten, beginnen Sie Ihre Prüfung grundsätzlich mit dem sachnächsten Freiheitsrecht, im o.g. Beispiel also mit Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. zu einer Ausnahme unten Rn. 117). Jedes Freiheitsrecht prüfen Sie danach getrennt nacheinander. In diesem Rahmen werden auch die Grundrechtskonkurrenzen besprochen.

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Jede Grundrechtsprüfung beginnt mit einem Obersatz, der allgemein wie folgt formuliert werden könnte: „Der Hoheitsakt des/der . . . (hier den Hoheitsträger nennen) könnte . . . (hier den/die möglicherweise verletzten Grundrechtsträger nennen) in seinem/ihrem Grundrecht auf . . . aus Art. . . . GG (hier möglicherweise verletztes Freiheitsrecht nennen) verletzen.“

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Formulieren Sie den Obersatz möglichst präzise. Dies erleichtert nicht nur Ihnen den Einstieg in die Prüfung, sondern dient auch dem Korrektor als Orientierung.

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