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BGB Allgemeiner Teil 1 - 3. Teil Die Willenserklärung

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BGB Allgemeiner Teil 1

3. Teil Die Willenserklärung

Inhaltsverzeichnis

 

Prüfungsschema

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Wie prüft man: Willenserklärung

I.

(Objektiver) Tatbestand: Abgabe einer Erklärung

 

 

 

Abgabe bei zufälliger Kenntnisnahme?

Rn. 117

 

 

Fehlender Handlungswille

Rn. 118

 

 

„Abhandengekommene“ Willenserklärung

Rn. 119 ff.

II.

Zugang als Wirksamkeitserfordernis

 

 

1.

Empfangsbedürftigkeit der Willenserklärung

 

 

2.

Zugang bei Abgabe unter Abwesenden

 

 

 

 

Zugang „nicht gespeicherter“ Erklärungen

Rn. 128 ff.

 

 

 

Zustellungshindernisse in der Sphäre des Empfängers

Rn. 138

 

 

 

Verständnisprobleme des Empfängers

Rn. 139 ff.

 

 

 

Zugangsvereitelung

Rn. 142 ff.

 

3.

Zugang bei Abgabe unter Anwesenden

 

 

 

 

Zugang durch Vorlage von Urkunden

Rn. 152 f.

 

 

 

Zugang bei Verständnisproblemen

Rn. 155

 

4.

Zugang bei Beteiligung von Hilfspersonen

 

 

 

 

Unterscheidung von Vertreter und Boten

Rn. 157 ff.

 

 

 

Zugang bei vollmachtlosem Empfangsvertreter

Rn. 162 ff.

 

5.

Zugang bei Geschäftsunfähigkeit des Adressaten

 

 

6.

Zugang bei beschränkter Geschäftsfähigkeit des Adressaten

 

 

 

 

Verhältnis von § 131 Abs. 2 und § 108 Abs. 1

Rn. 190 f.

III.

Inhaltsbestimmung der Äußerung („Ob“ und „Was“)

 

 

1.

Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen

 

 

 

 

falsa demonstratio

Rn. 202

 

2.

Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen

 

 

3.

Schweigen als Willenserklärung

 

IV.

Nichtigkeitsgründe bzgl. Willenserklärung

 

 

1.

Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden, § 105 Abs. 1

 

 

2.

Vorübergehende Geistesstörung des Erklärenden, § 105 Abs. 2

 

 

3.

Tatbestände der §§ 116–118

 

 

 

 

gescheitertes Scheingeschäft

Rn. 227

 

4.

Fehlendes Erklärungsbewusstsein

 

 

 

 

Lehre vom potentiellen Erklärungsbewusstsein

Rn. 228 ff.

 

5.

Widerruf, § 130 Abs. 1 S. 2

 

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