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Expertentipp
Lesen Sie Schenke Verwaltungsprozessrecht Rn. 782 ff. zur Einführung in diese Problematik.
Gerade in anspruchsvolleren Klausuren ändert sich während des Verfahrens die Sach- und bzw. oder die Rechtslage. Für Ihre Prüfung müssen Sie immer die maßgebliche Sach- und Rechtslage zur Beurteilung zugrunde legen und dies begründen. Dieses Problemfeld hat eine sowohl prozess- wie auch materiell-rechtliche Dimension.
Schenke Verwaltungsprozessrecht Rn. 783.