Inhaltsverzeichnis
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Nach dem rechtsstaatlichen Vorbehalts des Gesetzes bedarf die Gemeinde für den Erlass einer Veränderungssperre einer formell-gesetzlichen Grundlage. Als solche dient § 14 Abs. 1 BauGB.
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Nach dem rechtsstaatlichen Vorbehalts des Gesetzes bedarf die Gemeinde für den Erlass einer Veränderungssperre einer formell-gesetzlichen Grundlage. Als solche dient § 14 Abs. 1 BauGB.
Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung
Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen
Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur
Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung