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Der einfach-aktive Bestandsschutz umfasst Erhaltungsmaßnahmen in Form von Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen.
Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 713. Der Eigentümer wird in die Lage versetzt, an einer rechtmäßig errichteten Anlage die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung notwendigen Maßnahmen durchzuführen.BVerwGE 36, 296, 300. Erfasst sind daher auch Modernisierungsarbeiten, die aufgrund des modernen Wohnungsbaus und der gewandelten Lebensgewohnheiten notwendig erscheinen.Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 713.Beispiel
Eine zulässige Modernisierungsmaßnahme stellt der Bau von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge dar.
Ein einfach-aktiver Bestandsschutz ist jedoch nur dann gegeben, wenn die Maßnahmen bestandserhaltender Art sind.
Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 713.Beispiel
Folgende Maßnahmen sind nicht mehr bestandserhaltender Art:
• | Der Umfang der Maßnahme kommt einem Neubau gleich oder ist noch umfänglicher BVerwG ZfBR 1981, 90, 91. |
• | Ein Umbau der eine statische Neuberechnung erfordert Vgl. Schröer NZBau 2008, 105, 106. |
Weiterhin muss die Identität des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Bauwerk gegeben sein.
Brenner Öffentliches Baurecht Rn. 715. Dies bedeutet, dass Standort, Bauvolumen und Zweckrichtung nicht geändert werden dürfen.