Inhaltsverzeichnis

Schuldrecht Allgemeiner Teil 1 - V. Schadensersatz statt der Leistung

ZU DEN KURSEN!

Schuldrecht Allgemeiner Teil 1

V. Schadensersatz statt der Leistung

Inhaltsverzeichnis

Der Schadensersatz statt der Leistung wird etwas eigenwillig im Zusammenhang mit dem Rücktritt geregelt. Schadensersatz statt der Leistung kann gemäß § 327m Abs. 3 in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1-6 – demnach bei den im Zusammenhang mit dem Rücktritt dargestellten Rücktrittsgründen – verlangt werden. Diese Aufzählung ist abschließend. Im Anwendungsbereich der in den Nrn. 1-6 genannten Pflichtverletzungen ist der Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 327i Nr. 3 i.V.m. 327m Abs. 3 abschließend. Ein Rückgriff auf andere Vorschriften über den Schadensersatz statt der Leistung kommt nicht in Betracht. Insoweit ist der Anwendungsbereich der Vorschrift weiter als beispielsweise im Kaufrecht. Dort wird gerade zwischen den verschiedenen Pflichtverletzungen differenziert und eine jeweils spezifische Anspruchsgrundlage angeboten.

Aus dem Verweis in § 327m Abs. 3 Satz 2 auf § 281 Abs. 1 Satz 3 folgt, dass der Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangt werden kann, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Kann die Erheblichkeit angenommen werden, so stellt der Verweis auf § 281 Abs. 4 klar, dass die Leistung ausgeschlossen ist, sobald Schadensersatz statt der Leistung verlangt wurde. Der Verweis auf § 325 in § 327m Abs. 3 Satz 4 erlaubt die Geltendmachung des Schadensersatzes neben der Vertragsbeendigung. Wird Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangt, so ist der Unternehmer zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 327o und 327p (s.o.) berechtigt.

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!